Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages
1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben persönlichen Daten
- eine medizinische Diagnose
- die Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten und
- die verordnete Behandlung
beinhalten.
Bei präventiven Leistungen ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten und Rückerstattungsmodalitäten
Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden Therapeutin als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Dafür ist es erforderlich, dass Sie die Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligen lassen. Osteopathische Behandlungen werden nur von wenigen Pflichtversicherungen (SVA) teilrefundiert und von Zusatzversicherungen refundiert. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrer Versicherung über die Refundierungsmodalitäten zu informieren
1.3. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Therapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihre Therapeutin ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen. Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie z.B. Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang, Kosten der Behandlung.
2.2. Ihre Behandlung
Die Leistung umfasst
- persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
- behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
- für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
- Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
- bei Bedarf/nach Anfrage (gegen Kostenersatz): Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärzt*innen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer/Ihrem TherapeutIn
- Ihre Therapeutin orientiert sich in der Behandlung am aktuellen Wissensstand sowie am geltenden MTD-Gesetz
- Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Therapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ein Informationsaustausch zwischen den einzelnen Berufsgruppen (z.B. behandelnde Ärztin/Arzt) zur Optimierung des Behandlungserfolges findet nach vorheriger Rücksprache statt.
2.4. Dokumentation
Ihre Therapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Therapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Therapeutin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Die Höhe der Behandlungskosten setzt sich aus der Einzelleistung, der benötigten Zeit und eventuell verwendeten Therapiematerialien zusammen. Sie werden Ihnen von Ihrer Therapeutin zu Beginn der Behandlung mitgeteilt oder können überblicksmäßig aus der Honorarliste (verlinken) entnommen werden.
3.2. Zahlungsmodus
Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrer Therapeutin vereinbaren:
- Barzahlung
- Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung
Mit Ihrer Therapeutin vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen.
4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihre Therapeutin steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Therapie erfordert Ihre Mithilfe, indem Sie Befunde bisher vorgenommener Untersuchungen und Behandlungen zur Verfügung stellen, bestmöglich Auskunft geben sowie etwaige Handlungsanleitungen und erlernte Übungen im Alltag umsetzen.
5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (Werktag) – Ihrer Therapeutin mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihre Therapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin zur Gänze in Rechnung zu stellen. Kosten, die aus versäumten Terminen entstehen, können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
6. Wann endet die Behandlung?
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin. Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollten Sie mehr Behandlungen benötigen als ursprünglich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt verordnet, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Sollte sich der gewünschte Behandlungserfolg früher einstellen, ist eine Beendigung der Therapie in gegenseitiger Absprache möglich. Sowohl Ihnen als auch Ihrer Therapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Dies ist auch möglich, wenn Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/ satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Nach Ende der Therapie reichen Sie die Honorarnote gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen je nach Diagnose und Krankenkasse einen gewissen Anteil rückerstattet; genauere Informationen zum Kostenzuschuss erhalten Sie von Ihrem Sozialversicherungsträger.
Tel/Fax: 01 489 23 74