Info
Verordnung
- Sie benötigen vor Beginn der Behandlung eine (chefärztlich bewilligte*) Verordnung für Physiotherapie und/oder Osteopathie.
- Befunderhebung, Beratung und Prophylaxe kann auch ohne Verordnungsschein durchgeführt werden.
- Physiotherapeutische Behandlungen werden nach Vorlage der (bewilligten*) Verordnung und Honorarnote von der Krankenkasse teilweise rückerstattet.
- Osteopathische Behandlungen werden nur von wenigen Pflichtversicherungen (SVS) teilweise rückerstattet und von Zusatzversicherungen refundiert.
- Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Refundierungsmodalitäten.
*Während der Corona Krise ist die chefärztliche Bewilligungspflicht bei der ÖGK ausgesetzt